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Gewalt gegen Zwangsarbeiter:innen in Köln

Das Massaker

8. April 1945

Landesarchiv NRW, Gerichte Rep. 231
Landesarchiv NRW, Gerichte Rep. 231

Wenige Tage bevor die US-amerikanischen Truppen das rechtsrheinische Köln erreichten, erließ der NSDAP-Kreisleiter Alfons Schaller Anfang April 1945 den Befehl, das Lager im Gremberger Wäldchen zu räumen.

Köln zwischen März und April 1945

Das linksrheinische Köln war zu diesem Zeitpunkt bereits seit einem Monat von der NS-Herrschaft befreit. Auf ihrem Rückzug jedoch hatten die Nazis am 6. März 1945 mit der Hohenzollernbrücke die letzte noch nicht durch den Krieg zerstörte Kölner Brücke gesprengt und so den US-amerikanischen Einheiten das Überqueren des Rheins deutlich erschwert.

In diesen letzten Kriegswochen wurden die rechtsrheinischen Stadtteile zum Kampfgebiet erklärt. In den weitgehend entvölkerten Wohnvierteln herrschten nun Volkssturmtruppen – meist Jugendliche der HJ und NSDAP-Funktionäre, die sich nun, fanatisiert und bewaffnet, als letzte Ordnungsmacht gerierten. Besonders für Zwangsarbeiter:innen wurden sie zur ständigen und unberechenbaren Gefahr.

Während die letzten deutschen Bewohner:innen der fast völlig entleerten Stadt in Bunkern Zuflucht fanden, mussten sich ausländische Zwangsarbeiter:innen auf andere Weise durchschlagen. Von ihren Betrieben ohne Nahrung und Unterkunft zurückgelassen, fanden sie Obdach in Verschlägen und Ruinen. Essbares mussten sie sich in den Trümmern, auf Feldern, im Wald oder anderweitig organisieren.

Das Massaker

Anfang April 1945 erließ der NSDAP-Kreisleiter Alfons Schaller den Befehl das Krankenlager im Gremberger Wäldchen räumen zu lassen. In späteren Vernehmungen gab er an, dies auf Anweisung der Wehrmacht veranlasst zu haben, um mögliche Ansteckungen zu verhindern. Tatsächlich gehörten Räumungen und Verlegungen von Lagern zu den strategischen Handlungen beim Rückzug der Deutschen. Man wollte die Spuren der eigenen Verbrechen verwischen und hatte Angst vor Racheaktionen ehemaliger Häftlinge und Zwangsarbeiter:innen.

Am frühen Morgen des 8. April 1945 zogen lokale Volkssturmmänner aus den Stadtteilen Humboldt, Poll und Deutz ins Gremberger Wäldchen und umstellten das Lager. Die genauen Tathergänge lassen sich heute nicht mehr rekonstruieren. Spätere Ermittlungen, die die britischen Besatzungsbehörden 1948 gegen zahlreiche Beschuldigte führten, zeigen jedoch ein brutales Vorgehen. Demnach drangen die Täter auf das Lagergelände vor und schossen durch die Fenster in die Baracken und auf die darin befindlichen Menschen. Diejenigen, die laufen konnten trieben sie auf die Straße vor das Lagertor. Anschließend steckten sie das mitgebrachte Stroh in die Baracken und zündeten dieses an – wohlwissentlich, dass sich noch Lebende in den Baracken befunden haben. Die bettlägerigen Kranken verbrannten bei lebendigem Leibe.

Am Massaker im Gremberger Wäldchen waren mindestens 12 Personen beteiligt, allesamt Menschen aus den angrenzenden Stadtteilen. Angeleitet wurden sie vom Befehlsträger Christian Müller sowie den Ortsgruppenleitern aus Deutz und Humboldt, Josef Dederichs und Johann Wilhelmi. Obwohl ihre Täterschaft bekannt war, wurde keiner von ihnen wegen seiner Beteiligung vor ein deutsches Gericht gestellt. Für ihre Verbrechen wurden sie nie zur Rechenschaft gezogen.

Cologne Case IV

Wenige Tage nach dem Massaker erreichten US-amerikanischen Truppen die rechtsrheinischen Stadtteile Kölns und nahmen diese am 14. April widerstandslos ein.

Mit Unterstützung lokaler Antifaschist:innen begannen die Alliierten ihre Ermittlungen zu Nazifunktionären und Kriegsverbrechen der Deutschen. Schon früh konnten sie die Täter des Massakers ausfindig machen. Mit der Übergabe Kölns an die britischen Behörden im Herbst 1945 ging auch die Zuständigkeit an die „Field Investigation Section“ der britischen Armee über. So auch das Verbrechen im Gremberger Wäldchen. Es ist eines von mehreren Fällen von sogenannten „Kriegsendverbrechen“ (Endphaseverbrechen) in Köln und bekommt dort den Namen Cologne Case IV. Mitte 1948 befragten die Ermittler Zeugen und Verdächtige. Aus Mangel an Beweisen, werden nur zwei Verdächtige der konkreten Tötungsbeteiligung und Tatverantwortung überführt. Die anderen der mindestens zehn Tatbeteiligten werden nicht belangt.

Am nächsten Morgen erhielt ich von der Friedhofsverwaltung Kalk den Auftrag aus dem Gremberger Wäldchen 6 Leichen vom Lager abzuholen. Als wir im Lager ankamen, sah ich, dass es vollständig abgebrannt war. Die 6 Leichen waren alle erschossen und lagen um die verbrannten Krankenbaracken herum. Da merkte ich plötzlich, dass an der Stelle der verbrannten Baracken sich 9 verkohlte Leichen auf der Erde in Reih und Glied befanden.
Der Bestatter Josef Mittler bei seiner Vernehmung durch britische Ermittler am 4. März 1948

Das hohe Gericht der Alliierten fällt im Oktober 1948 ein Urteil und verhängt die Todesstrafe. Das Urteil wird allerdings nie vollstreckt, sondern der Fall später an die Kölner Staatsanwaltschaft übergeben. Eigenständige Ermittlungen nimmt diese jedoch nicht auf; der Fall versandet und kommt nie vor ein deutsches Gericht. Die Täter lebten unbehelligt weiter in unmittelbarer Nachbarschaft des Gremberger Wäldchens.

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Das Krankenlager im Wald – Vergessene NS-Verbrechen in Köln

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