Krankheit & Zwangsarbeit
„Nicht einsatzfähig“ und „abgesondert“
Zwangsarbeit im NS-Staat
Das System der Zwangsarbeit war ein zentrales Element der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft. Mit Beginn und Verlauf des Zweiten Weltkriegs wuchs der Bedarf an Arbeitskräften in Deutschland sprunghaft an: Millionen Männer waren an der Front und fehlten nun der Industrie und in der Landwirtschaft.
Ab 1940 begann Nazi-Deutschland deshalb zunehmend ausländische Arbeitskräfte aus den von ihm besetzten Ländern zu deportieren und gewaltsam in das Reichsgebiet zu verschleppen. Zwischen 1940 und 1945 arbeiteten über 13 Millionen „zivile“ ausländische Arbeitskräfte und Kriegsgefangene im Deutschen Reich. Das war knapp ein Viertel aller Beschäftigten in Deutschland. Zwangsarbeit fand nicht nur in großen Fabriken statt, sondern auch in kleinen Handwerksbetrieben, Privathaushalten, in der Kirche und in der Landwirtschaft. Sie war allgegenwärtig und überall sichtbar.
Zwangsarbeit bedeutete totale Kontrolle über Körper, Zeit und Lebensumstände. Sie war eingebettet in ein System rassistischer Hierarchien, an deren unterem Ende Juden:Jüdinnen und sog. „Ostarbeiter“ aus der Sowjetunion und Polen standen. Im Gegensatz zu Zwangsarbeiter:innen aus Westeuropa (z. B. aus Frankreich oder den Benelux-Staaten) unterlagen sie nochmals härteren Bedingungen und Restriktionen.
Insbesondere die Ernährung unterschied sich je nach Herkunft der Arbeitskräfte drastisch. „Westarbeiter“ erhielten Brot und Fleischrationen, die annähernd denen der deutschen Zivilbevölkerung entsprachen; „Ostarbeiter“ dagegen bekamen meist kalorienarme Zwangsarbeiterkost, oft mit unter 1 500 kcal pro Tag. Anweisungen des Arbeitsamtes gaben genaue Vorschriften über die Verpflegung. Die Versorgung war so reglementiert, dass sie auf den konkreten Arbeitseinsatz zugeschnitten war. Die „Mahlzeiten“ waren streng rationiert, und Krankheiten, Entkräftung und körperlicher Verfall waren eine kalkulierte Folge der systematischen Mangelernährung.
Das System der Zwangsarbeit beruhte auf der ökonomischen Ausbeutung bis zur völligen Erschöpfung und dem Tod der Menschen. Wenn Arbeitskräfte erkrankten oder arbeitsunfähig wurden, verloren sie im NS-System ihren volks- und kriegswirtschaftlichen Wert.
Krankheit im System der Zwangsarbeit
Krankheit bedeutete für Zwangsarbeiter:innen meist den Beginn eines sozialen Abstiegs, der für sie zur tödlichen Gefahr werden konnte. Waren sie schon als gesunde Menschen der massiven Ausbeutung ihrer körperlichen und psychischen Ressourcen ausgesetzt, drohte im Krankheitsfall eine lebensbedrohliche Verschärfung ihrer Situation.
Medizinische und hygienische Bedingungen
In den Arbeitslagern herrschten Mangelernährung, Überbelegung, Kälte und schlechte Hygiene. Krankheiten wie Tuberkulose, Typhus, Ruhr oder Lungenentzündungen breiteten sich rasch aus. Manche hatten sich schon während ihrer Deportation in den überfüllten Güterwaggons angesteckt. Die medizinische Versorgung war fast immer unzureichend: Medikamente, Verbandsmaterial und qualifiziertes Personal fehlten. Deutsche Ärzte behandelten häufig nur, wenn eine baldige Wiederherstellung der Arbeitskraft zu erwarten war. Für chronisch Kranke, Schwangere oder Schwache gab es keine nachhaltige Fürsorge. Oft wurden sie von der Lagerleitung als „arbeitsunfähig“ gemeldet und "abgesondert".
Arbeitsunfähige Zwangsarbeiter:innen wurden zunächst in Krankenbaracken innerhalb der jeweiligen Lager, häufig in unmittelbarer Nähe ihres Arbeitsplatzes, untergebracht. Eine ärztliche Betreuung oder ausreichende Verpflegung bekamen sie hier selten. Krankenhäuser stellten meist nur eine Diagnose und behandelten die "Ostarbeiter" nicht weiter. Bei fortschreitender Schwäche wurden sie abgeschoben, bzw. aus den Betrieben entfernt. Der perfiden Logik der Nationalsozialisten folgend, konnte eine Erkrankung den Entzug lebensnotwendiger Versorgungsleistungen bedeuten. Die medizinische Versorgung war untrennbar mit der Logik der “totalen Ausbeutung“ durch Zwangsarbeit verbunden.
Einrichtung von Krankensammellagern
In manchen, bevölkerungsreichen Regionen richteten die Arbeitsämter ab 1942/43 eigene Krankensammellager ein. Dies waren zentrale Orte zur Unterbringung „nichteinsatzfähiger Ostarbeiter“. Die Erkrankten, deren Arbeitskraft nicht “in absehbarer Zeit“ wieder herstellbar war, sollten in diesen Lagern gesammelt werden und auf ihren Rücktransport in die Heimatregionen warten. Doch mit dem Fortschreiten des Krieges wurden die Rücktransporte der erkrankten Menschen seltener und schließlich ganz eingestellt.
Die medizinischen Bedingungen in diesen Lagern waren katastrophal. Heilung und Pflege standen dort nicht im Vordergrund. Medizin diente hier nicht dem Schutz, sondern der Verwaltung von Arbeitskraft. So entwickelten sich diese Orte zu Sterbelagern. Die Einweisung ins Krankensammellager bedeutete faktisch ein Todesurteil. Die Lager dienten dazu, Arbeitskraftverluste unsichtbar zu machen, fernab von der Öffentlichkeit, am Rand von Städten oder Wäldern gelegen. Es waren völlig unterversorgte Orte, an denen Menschen starben, weil sie für die Kriegswirtschaft keinen Nutzen mehr hatten.
Brüntrup, Marcel: Zwischen Arbeitseinsatz und Rassenpolitik. Die Kinder osteuropäischer Zwangsarbeiterinnen und die Praxis der Zwangsabtreibungen im Nationalsozialismus. Wallstein Verlag, 2024.
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